Das Entwurfskonzept des Einfamilienwohnhauses
basiert auf dem gültigen Bebauungsplan und
berücksichtigt die dort genannten Bestimmungen.
Der Neubau des Einfamilienwohnhauses wird nach
nutzerspezifischen Wünschen und nach Vorgaben des
Bebauungsplans als eingeschossiger Baukörper
konzipiert. Durch die Gebäudegeometrie und die
Anordnung des Haupthauses sowie der Garage ergibt sich
ein Innenhof an dem sich die unterschiedlichen
Wohnbereiche angliedern. Durch diesen Innenhof sind
alle Bereiche zu zwei Seiten tageslicht orientiert.
Die Funktionsbereiche Garage, Eingang, WC,
Küche und Esszimmer orientieren nach Norden. Durch ein
großes Panoramafenster wird die Küche und der
Essbereich belichtet. Der überdachte Eingangsbereich verbindet
die Garage und den Wohntrakt und ermöglicht einen
regengeschützten Eingang und Übergang.
Die Funktionsbereiche Schlaf- und Wohnzimmer
sowie das
Bade- und Arbeitszimmer richten sich nach Süden aus.
Durch die Ausnutzung der gesamten Grundstücksbreite
trennt das Gebäude die halb öffentliche Nordseite von
der privaten Südseite zur Straße ab. Die
Südseite soll
offen und transparent mit einem hohen Anteil an
Verglasung ausgebildet werden. Dies lässt zum einen die
Möglichkeit der solaren Gewinne im Winter zu und bietet
gleichzeitig die Möglichkeit den Aussenraum in das
Gebäude zu holen. Alle Räume auf der
Südseite besitzen
einen direkten Ausgang zum Garten. Der Wohnbereich des
Einfamilienhauses besitzt eine Raumhöhe von ca. 4,00 m
Alle anderen Räume weisen eine Raumhöhe von ca. 2,75
m
auf.
Bedingt durch die Geometrie des
Baukörpers wird das
Gebäude logisch in die jeweiligen Funktionsbereich
öffentlich, halböffentlich und privat unterteilt. Die
Technikräume liegen im südwestlichen Teil des
Gebäude
und können durch die Garage erschlossen werden.
Zusätzlich ist in diesem Bereich ein Abstellraum für
Gartenmöbel und -geräte angeordnet mit einem eigenen
Zugang von aussen.